(+++ Textnachweis ab: 5.12.2000 +++)
1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema "Albert Gustav Lortzing 1801-1851" eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
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2Die Auflage der Münze beträgt 3,3 Millionen Stück, darunter 0,8 Millionen Stück in Spiegelglanz.
3Die Prägung in Normalausführung erfolgt durch die Hamburgische Münze.
4Die Herstellung in Spiegelglanz wird von allen fünf deutschen Münzämtern zu gleichen Teilen realisiert.
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5Die Münze wird ab dem 11. Januar 2001 in den Verkehr gebracht.
6Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,5 Gramm.
7Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
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8Die Bildseite zeigt das Porträt Lortzings kombiniert mit einem waagerechten Notenblatt, das ihn auf den ersten Blick als Komponisten erkennbar macht.
9Die dargestellten Noten betreffen ein Lied aus Faust II.
10Die Umschrift
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15Der Bundesminister der Finanzen
Fundstelle: BGBl. I 2000, 1665)