(+++ Textnachweis ab: 13. 9.2000 +++)
1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema "10 Jahre Deutsche Einheit" eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
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2Die Auflage der Münze beträgt 3,8 Millionen Stück, darunter 0,8 Millionen Stück in Spiegelglanz.
3Die Prägung in Normalausführung (Stempelglanz) erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München.
4Die Herstellung in Spiegelglanz wird von allen fünf deutschen Münzstätten zu gleichen Teilen realisiert.
5Die Münze wird ab dem 28. September 2000 in den Verkehr gebracht.
6Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15.5 Gramm.
7Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
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8Die Bildseite bestimmt der Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin.
9Darüber hinaus wird die unabgeschlossene Dynamik des Prozesses vom Zerbersten der Mauer zu den Berliner Baukränen dargestellt.
10In die bildliche Darstellung ist die Aufschrift
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14Der Bundesminister der Finanzen
Fundstelle: BGBl. I 2000, 1378)