(+++ Textnachweis ab: 27.12.1999 +++)
1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, anlässlich des Jubiläums "Kaiser Karl der Große - Dom zu Aachen - 1 200 Jahre" eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
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2Die Auflage der Münze beträgt 3,8 Millionen Stück, darunter 0,8 Millionen Stück in Spiegelglanz.
3Die Prägung in Normalausführung (Stempelglanz) erfolgt in den Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe.
4Die Herstellung in Spiegelglanz wird von allen fünf deutschen Münzämtern zu gleichen Teilen realisiert.
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5Die Münze wird ab 13. Januar 2000 in den Verkehr gebracht.
6Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,5 Gramm.
7Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
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8Die Bildseite stellt die Widmung der Pfalzkapelle durch Kaiser Karl den Großen an ihre beiden Patrone Jesus Christus und seine Mutter Maria in Form eines Motivs des Karlsschreins aus dem Jahre 1215 dar.
9Die Wiedergabe des Kirchenbaus zeigt eine der frühesten Darstellungen der Marienkirche Karls des Großen.
10Die Umschrift lautet:
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"KAISER KARL DER GROSSE - DOM ZU AACHEN -
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14Der Bundesminister der Finanzen
Fundstelle: BGBl. I 1999, 2529)