1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Jubiläum "350 Jahre Westfälischer Friede" eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
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2Die Auflage der Münze beträgt 4,5 Millionen Stück, darunter 1,0 Millionen Stück in Spiegelglanz.
3Die Prägung in Normalausführung (Stempelglanz) erfolgt in der Hamburgischen Münze.
4Die Herstellung in Spiegelglanz wird von allen fünf deutschen Münzämtern zu gleichen Teilen realisiert.
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5Die Münze wird ab 12. März 1998 in den Verkehr gebracht.
6Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,5 Gramm.
7Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
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8Die Bildseite zeigt vier Symbole für Aspekte des Westfälischen Friedens:
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14Der Bundesminister der Finanzen
Fundstelle: BGBl. I 1998, 227)