(+++ Textnachweis ab: 5. 8.1997 +++)
1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Jubiläum "100 Jahre Dieselmotor" eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
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2Die Auflage der Münze beträgt 3,0 Millionen Stück in Normalausführung (Stempelglanz) und 750 000 Stück in Spiegelglanz.
3Die Prägung in Normalausführung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart.
4Die Prägung in Spiegelglanz wird von allen fünf deutschen Münzämtern zu gleichen Teilen realisiert.
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5Die Münze wird ab 28. August 1997 in den Verkehr gebracht.
6Sie besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer.
7Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
8Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
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9Die Bildseite zeigt den ersten funktionsfähigen Dieselmotor in der Kombination von Schnittbild und Aufriß.
10Die Umschrift lautet:
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15Der Bundesminister der Finanzen
Fundstelle: BGBl. I 1997, 1972)