(+++ Textnachweis ab: 7. 4.1995 +++)
1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Wiederaufbau der Frauenkirche Dresden eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
2Die Auflage der Münze beträgt 7,45 Millionen Stück.
3Die Prägung erfolgt in der Hamburgischen Münze.
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4Die Münze wird ab 3. Mai 1995 in den Verkehr gebracht.
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5Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer.
6Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
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7Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
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8Die Bildseite zeigt die Frauenkirche in unterschiedlicher Gestaltung des noch erhaltenen und des wiederaufzubauenden Teils sowie Trümmer der Kirche.
9Die Umschrift lautet:
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15Der Bundesminister der Finanzen