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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 40 Jahre Bundesrepublik Deutschland) – Münz10DMBek 1989

(+++ Textnachweis ab: 11. 4.1989 +++)

(1) 1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 40jährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1989 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
2Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück.
3Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Karlsruhe.

(2) Die Münze wird ab 17. Mai 1989 in den Verkehr gebracht.

(3) 1Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer.
2Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.

(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

(5) 1Die Bildseite zeigt die Wappen der 11 Bundesländer, die kreisförmig angeordnet und durch Seile miteinander verbunden sind.
2Die Anordnung der Seile läßt in der Mitte die Zahl 40 erkennen.

2
3Die Umschrift lautet:
4

"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
- 1949 - 1989 -".

(6) 1Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1989, das Münzzeichen "G" der Staatlichen Münze Karlsruhe und die Umschrift:
2

"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK".

(7) 1Die Jahreszahl ist - unterteilt in "19" und "89" - beiderseits der Wertziffer 10 angebracht.
2Das Münzzeichen "G" steht neben dem rechten Fang des Adlers.

(8) 1Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
2

"40 JAHRE FRIEDEN UND FREIHEIT".

(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein fünfeckiger Stern eingeprägt.

(10) 1Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, Ottmaring.


1
2Der Bundesminister der Finanzen


(Fundstelle: BGBl. I 1989, 658)




Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25