(+++ Textnachweis ab: 25.10.1988 +++)
(1) 1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 100. Todestag von Carl Zeiss im Jahre 1988 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
2Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück.
3Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Stuttgart.
(2) Die Münze wird ab 23. November 1988 in den Verkehr gebracht.
(3) 1Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer.
2Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) 1Die Bildseite zeigt das Porträt von Carl Zeiss und - als Hinweis auf dessen Bedeutung für die Entwicklung der Optik - ein Mikroskop sowie die Umschrift:
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(6) 1Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1988, das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münze Stuttgart und die Umschrift:
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(7) 1Die Jahreszahl 1988 befindet sich in der Umschrift rechts neben dem Wort "DEUTSCHLAND".
2Das Münzzeichen "F" steht unter dem linken Fang des Adlers.
(8) 1Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
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(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein fünfeckiger Stern eingeprägt.
(10) 1Der Entwurf der Münze stammt von Carl Vezerfi-Clemm, München.
2Der Bundesminister der Finanzen