(+++ Textnachweis ab: 15. 4.1987 +++)
(1) 1Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, aus Anlaß der 750-Jahr-Feier Berlins im Jahre 1987 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
2Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück.
3Die Prägung erfolgt in der Hamburgischen Münze.
(2) Der zur Ausgabe in Berlin vorgesehene Teil der Auflage wird
(3) 1Die für das Bundesgebiet bestimmten Münzen können aus technischen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im September 1987) ausgegeben werden.
2Der Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
(4) 1Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer.
2Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
(5) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(6) 1Die Bildseite zeigt den Berliner Bären als Emblem der Stadt.
2In seinen Tatzen hält er das mittelalterliche Stadtsiegel Berlins.
3Die Umschrift lautet:
4
| "BERLIN 750 JAHRE | |
| *1237* | *1987*". |
(7) 1Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1987, das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze und die Umschrift:
2
| "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND |
| 10 DEUTSCHE MARK". |
(8) 1Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, Ottmaring.
2Der Bundesminister der Finanzen
Fundstelle: BGBl. I 1987, 1159)