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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „Recht“) – Münz100EuroBek 2021-09-15

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 100-Euro-Goldmünze „Recht“ prägen zu lassen.
2Diese Münze ist die zweite Ausgabe der im Jahr 2020 begonnenen Serie „Säulen der Demokratie“ (2020 bis 2022, eine Ausgabe pro Jahr).
3Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2021 in den Verkehr gebracht.

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4Die Auflage der Münze beträgt maximal 180 000 Stück.
5Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

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6Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse von 15,55 Gramm.

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7Die Bildseite zeigt die Fassade des Bundesverfassungsgerichts und gleichzeitig das Innere des Sitzungsraumes mit exemplarischer Darstellung einer Urteilsverkündung unter dem markanten hölzernen Adler.
8Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe steht für die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.

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9Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2021“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

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10Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

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11Der Entwurf der Bildseite stammt von dem Künstler Bastian Prillwitz aus Berlin.
12Die Wertseite, die für alle Münzen der Serie verwendet wird, wurde von dem Künstler Andre Witting aus Berlin gestaltet.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2021, 4647)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25