1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Dom zu Speyer, eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.
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2Die Auflage der Münze beträgt maximal 175 000 Stück.
3Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.
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4Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2019 in den Verkehr gebracht.
5Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse von 15,55 Gramm.
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6Die Bildseite zeigt das charakteristische „Gebirge“ aus Türmen, Kuppeln und Apsis.
7Im unteren Viertel der Münze wird ein Kreuzgratgewölbe aus der größten romanischen Hallenkrypta dargestellt.
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8Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2019“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
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9Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.
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10Der Entwurf stammt von dem Künstler Bodo Broschat aus Berlin.