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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe - Luthergedenkstätten Eisleben und Wittenberg“) – Münz100EuroBek 2017-10-23

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Luthergedenkstätten Eisleben und Wittenberg eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.

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2Die Auflage der Münze beträgt ca.
3160 000 Stück.
4Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

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5Die Münze wird ab dem 2. Oktober 2017 in den Verkehr gebracht.
6Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse von 15,55 Gramm.

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7Der Entwurf stammt von dem Künstler Bastian Prillwitz aus Berlin.

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8Die Bildseite zeigt die sechs UNESCO-Welterbestätten mit den Eisleber Stätten im Vordergrund und dem Lutherhaus als Lebensmittelpunkt des Reformators im Zentrum.
9Über eine weitläufige Durchwegung werden die Menschen zur Betrachtung und zur Beschäftigung mit dem Erbe eingeladen.

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10Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2017“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

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11Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

Der Bundesminister der Finanzen

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25