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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe Gartenreich Dessau-Wörlitz“) – Münz100EuroBek 2014-02-28

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Gartenreich Dessau-Wörlitz eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.

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2Die Auflage der Münze beträgt 200 000 Stück.
3Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

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4Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2013 in den Verkehr gebracht.
5Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm.

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6Der Entwurf stammt von dem Künstler Lorenz Crössmann aus Berlin.

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7Die Bildseite zeigt die Rousseau-Insel und das Wörlitzer Landhaus.
8Damit finden beide Elemente des Gartenreichs, Landschaft und Architektur, ihre Berücksichtigung.

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9Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2013“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

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10Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2014, 252)



Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25