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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe Wartburg“) – Münz100EuroBek 2011

1Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung am 30. November 2010 beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Wartburg eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.

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2Die Auflage der Münze beträgt 300 000 Stück.
3Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

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4Die Münze wird ab dem 4. Oktober 2011 in den Verkehr gebracht.
5Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold).
6Sie hat einen Durchmesser von 28 Millimeter und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm.

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7Der Entwurf stammt von dem Künstler Wolfgang Reuter aus Köln.

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8Das Motiv überzeugt durch die Gesamtansicht der Wartburg, dargestellt als vom Wald umgebene Höhenburg mit einem deutlichen Wiedererkennungswert.
9Ergänzt werden im unteren Teil der Bildseite herausragende Eckdaten und Persönlichkeiten der Wartburggeschichte, die zugleich Teil der Nationalgeschichte ist.
10Den unteren Abschluss der spannungsvoll gestalteten Bildseite bildet als spielerischer Kontrapunkt ein Ritter zu Pferd, der die ritterliche und höfische Kultur als Element des Mittelalters symbolisiert.

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11Die Korrespondenz der Bild- und Wertseite entspricht sich im
zweitteiligen
Bildaufbau in hervorragender Weise.
12Die Schrift im jeweils unteren Teil ist in der Größe und Klarheit gut lesbar und unterstützt das Motiv.
13Der Adler ist kraftvoll gestaltet und hat eine würdige Anmutung.

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14Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2011“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

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15Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

Kursivdruck: Müsste „zweiteiligen“ lauten

Der Bundesminister der Finanzen

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2011, 2079)


Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25