LwGenV
print
Verordnung über die Zugehörigkeit von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher Genossenschaften zu den Industrie- und Handelskammern – LwGenV
arrow_left
Schlußformel
anchor
Der Bundesminister für Wirtschaft
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung