Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2021 – LuftVStAbsenkV 2021

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1Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2021 abgesenkt.
2Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: 12,88 Euro,
2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: 32,62 Euro,
3.
in anderen Ländern: 58,73 Euro.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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