Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2018 – LuftVStAbsenkV 2018

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1Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2018 abgesenkt.
2Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1. in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz:  7,46 Euro,
2. in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz:  23,31 Euro,
3. in anderen Ländern:  41,97 Euro.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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