Zweihundertneununddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Nürnberg) – LuftVODV 239

Zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print