print

Zweihundertfünfundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Friedrichshafen) – LuftVODV 225

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25