print

Zweihundertzweite Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Donaueschingen-Villingen) – LuftVODV 202

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26