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Hundertdreiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandesplatz Mannheim) – LuftVODV 193

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26