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Hundertdreiundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt) – LuftVODV 173

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25