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Hundertvierunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Sonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder) – LuftVODV 134

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26