print

Hundertneunundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen München) – LuftVODV 129

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25