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Einhundertneunzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee) – LuftVODV 119

Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25