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Verordnung über die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Luftsportwesen – LuftSpZustV

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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25