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Zusatzabkommen zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr – LuftRAbkZAbk

G v. 27.8.1963 II 1159
Inkraft gem. Bek. v. 18.9.1964 II 1317 mWv 31.5.1964
Das Warschauer Abkommen ist vom 12.10.1929

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25