print

Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung – LohnUGAÜV 6

arrow_left

Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.

V aufgeh. durch § 3 dieser V mWv 1.10.2025
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25