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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk – LmhFortbPrüfV

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(1) 1Im Handlungsbereich „Warenströme und Retourenmanagement organisieren“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, auch unter Einsatz moderner Kommunikationstechnologien bei der Bestellung von Waren den Lagerbestand, die Haltbarkeit verderblicher Waren und saisonale Aspekte zu berücksichtigen sowie Lagerhaltung und Lagerführung zu gestalten und zu überwachen.
2Dabei sollen Daten rechnergestützter Kassensysteme ausgewertet, Konzepte für Logistik und Lagerwirtschaft entwickelt, diese Konzepte umgesetzt, die Umsetzung überwacht und die Konzepte verbessert sowie Retouren organisiert werden.

(2) 1In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
2

1.
Organisieren und Überwachen des Wareneingangs,
2.
Organisieren und Überwachen der Lagerung von Produkten,
3.
Disponieren von Warenbeständen,
4.
Programmieren und Auswerten von Daten aus rechnergestützten Kassensystemen sowie Ableiten von Konsequenzen für den Verkauf,
5.
Organisieren von Transporten zum Bestimmungsort und
6.
Einrichten und Optimieren eines Retourenmanagements.

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Geändert durch Art. 7 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25