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Verordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin – LeichtflBAusbV

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1Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
2Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahrs nach einer Rechtsverordnung gemäß § 29 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes als erstes Jahr der Berufsausbildung anzurechnen ist, beginnen die betriebliche Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25