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Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung – KVAV

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Versicherungsmathematische Methoden zur Berechnung der Prämien und Rückstellungen in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung sind die nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Verwendung der in den §§ 2 und 4 bis 8 näher bezeichneten Rechnungsgrundlagen erfolgenden Berechnungen der Prämien und der Alterungsrückstellungen nach Maßgabe der §§ 3, 10, 11, 13, 14 und 18.

Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 9 G v. 19.12.2018 I 2672
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25