1Dem in Wien am 7. Februar 1969 unterzeichneten Zusatzvertrag zur Durchführung und Ergänzung des Vertrags vom 7. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung
Schwerbeschädigter
(Bundesgesetzbl. 1964 II S. 220) wird zugestimmt.
2Der Zusatzvertrag wird nachstehend veröffentlicht.