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Kosmetik-Verordnung – KosmetikV 2014

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Die Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen berichten dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Anfrage über die Erkenntnisse, die sie auf Grund ihrer Tätigkeit gewonnen haben und die für die Beratung bei und die Behandlung von stoffbezogenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch kosmetische Mittel von allgemeiner Bedeutung sind.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 15.1.2025 I Nr. 11
Änderung durch Art. 2 V v. 19.12.2025 I Nr. 379 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26