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KontrGerätBeglG
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Gesetz über Begleitregelungen zur Einführung des digitalen Kontrollgeräts zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten – KontrGerätBeglG
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Art 4 Inkrafttreten
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Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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