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Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen – KonsÜbkG

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1Dem in Wien am 31. Oktober 1963 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen sowie den am gleichen Tag unterzeichneten Fakultativ-Protokollen über den Erwerb der Staatsangehörigkeit und über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten vom selben Tag wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen und die beiden Fakultativ-Protokolle werden nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25