KonjV 3
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Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen – KonjV 3
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Vorübergehender Ausschluß der Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und der erhöhten Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
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§ 2 Berlin-Klausel
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§ 3 Inkrafttreten
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Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 11.7.1977 I 1213
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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