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Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt minderjähriger Kinder – KindUFV

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Für Verfahren, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die bis dahin geltenden Formulare zu verwenden.

Zuletzt geändert durch Art. 12 Abs. 20 G v. 16.12.2022 I 2328
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26