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Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen – KatHiLAbkLUXG

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1Dem in Luxemburg am 2. März 1978 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen wird zugestimmt.
2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25