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Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden – KastrG

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Kastration im Sinne dieses Gesetzes ist eine gegen die Auswirkungen eines abnormen Geschlechtstriebes gerichtete Behandlung, durch welche die Keimdrüsen eines Mannes absichtlich entfernt oder dauernd funktionsunfähig gemacht werden.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 G v. 4.11.2016 I 2460
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25