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Verordnung zur Neuordnung der Kassenaufsicht über die Bundeskassen Halle/Saale, Kiel, Trier und Weiden – KassNeuOV

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Die den Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Cottbus, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Koblenz und Nürnberg nach § 8 Abs. 4 Satz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Kassenaufsicht über die Bundeskassen mit Außenstellen werden auf die Oberfinanzdirektion Köln übertragen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25