(1) 1Bei einer Investmentkommanditgesellschaft ist die Verwendungsrechnung wie folgt darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen:
- 1.
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
- 2.
Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten
- 3.
Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten
- 4.
Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten
- 5.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust.
(2) 1Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten und der Komplementäre ist jeweils getrennt wie folgt darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen:
- I.
Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres
- 1.
Entnahmen für das Vorjahr
- 2.
Zwischenentnahmen
- 3.
Mittelzufluss (netto)
- a)
Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten
- b)
Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten
- 4.
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung
- 5.
Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
- II.
Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres.
Redaktionelle Anmerkungen
(+++ Abschnitt 2 (§§ 6 bis 25): Zur Anwendung vgl. § 35 Abs. 1 +++)