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Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Immunitäten an die Internationale Kaffee-Organisation gem. Art. 23 des Internationalen Kaffee-Übereinkommens von 1983 in der Fassung der Verlängerung vom 4. Juli 1989 – KaffeeÜbk1983OrgVorRV

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Der Bundesrat hat zugestimmt.

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