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KälteMechaAusbV
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Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik/zur Mechatronikerin für Kältetechnik – KälteMechaAusbV
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§ 2 Dauer der Berufsausbildung
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Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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