1Stellen nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 sind auf der Grundlage angemessener Nutzungsbedingungen anzubinden.
2Sie erstellen und setzen für die zum Datenaustausch mit dem Portalverbund eingesetzten
3Mindestanforderung ist die Umsetzung der Basis-Absicherung nach BSI Standard 200-2.