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Raumstations-Übereinkommen – IntRaumsÜbkG

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Eine Tätigkeit, die in oder an einem von der Europäischen Weltraumorganisation registrierten Element durchgeführt wird, gilt für das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts als im Geltungsbereich dieses Gesetzes durchgeführt.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26