print

Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 – InsoGeldFestV 2017

arrow_left arrow_right

Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2017 beträgt 0,09 Prozent.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25