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Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung – ImmoKWPLV

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Bei Darlehensverträgen, die dem Bau oder der Renovierung einer Wohnimmobilie dienen, darf im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung der hierdurch zu erwartende Wertzuwachs berücksichtigt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26