print

Verordnung über die Berufsausbildung zum Handzuginstrumentenmacher/zur Handzuginstrumentenmacherin – HZInstrmMAusbV

arrow_left arrow_right

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Handzuginstrumentenmacher/Handzuginstrumentenmacherin sind nicht mehr anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25