1Im Sinne dieses Gesetzes ist
Verbringen in das Inland:
2
jedes Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Inland,
Einfuhr:
3
Verbringen aus einem Drittland in das Inland,
Zucht:
4
jede Vermehrung von Hunden,
Handel:
5
jede Abgabe von Hunden gegen Entgelt,
Gefährlicher Hund:
6
Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde.