(1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmale festgestellt.
(2) 1Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
2
(3) 1Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten.
2Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.